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Zauberkünstler Pascal Thomas

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Einzelunternehmen


Anschrift
Bartholomäusstraße 1, 42275 Wuppertal, Deutschland


Kontakt
Tel
.: 0163 8790359
E-Mail:
info@zauber-as.de


Vertretungsberechtigt

Pascal Thomas (Betreiber der Website)

Design und Umsetzung
Websmart GmbH & Co.KG
www.websmart.de

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Streitigkeiten
Hier erhalten Sie als Verbraucher die Möglichkeit, sich bei Streitigkeiten mit uns an eine Schlichtungsstelle zu wenden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)
(gültig November 2016)

Grundlage eines jeden Vertrages (dies gilt auch für mündlich geschlossene) sind die folgenden AGB:

§1 Zustandekommen eines Vertrags
Ein Engagementvertrag kommt zustande und ist verbindlich, wenn er vom Anfragenden schriftlich bestätigt wird, nachdem der Künstler ein Angebot geschrieben hat. Dies gilt für folgende Kommunikationswege: E-Mail, Whats-App, SMS, MMS oder Brief.

§1.1 Anzahlung
Eine Anzahlung ist nicht notwendig, kann aber auf freiwilliger Basis erfolgen und muss abgesprochen werden.

§1.2 Gage
Die Gage wird entweder in bar nach dem Auftritt gegen Quittung/Rechnung oder per Überweisung innerhalb 7 Tage nach dem Auftritt bezahlt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Abzüge jeglicher Art vorzunehmen. Der Künstler behält sich bei einer Zahlungsverzögerung vor, Zinsen und einen Versäumniszuschlag in einem marktüblichen Rahmen zu berechnen. Die Umsatzsteuer (7% oder 19%) wird separat ausgewiesen. Für Verwaltungsarbeit bei Zahlungsverzögerung berechnet der Künstler bei Versand der 1. Zahlungserinnerung eine Aufwandspauschale von 5,- €. Bei erneutem Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 1,5 % der geschuldeten Gage hinzu berechnet.

§2 Programm
Die Programmgestaltung obliegt dem Künstler. Wünsche können berücksichtigt werden. Angaben zur Dauer und Ausgestaltung der Programme
entnehmen Sie bitte den Texten auf meiner Homepage (http://www.zauber-as.de/). Sondervereinbarungen können getroffen werden und werden im
Vertrag schriftlich fixiert.

§3 Politische Veranstaltungen
Politische Veranstaltungen, Veranstaltungen von Parteien oder Veranstaltungen, die wirtschaftlichen oder politischen Werbezwecken dienen, sind dem Künstler vor der Vertragsschließung als solche zu benennen.

§4 Sorgfaltspflichten, Vertragsverletzung, Ausfall der Veranstaltung
Beide Parteien verpflichten sich, die Veranstaltung mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Bei vom Auftraggeber verschuldeten Verzögerungen, die den Programmbeginn um mehr als 60 Minuten über die vereinbarte Zeit hinausschieben, erfolgt ein Aufschlag von 10% auf die Gage. Kann das Programm bis 120 Minuten nach der vertraglich vereinbarten Zeit nicht stattfinden, so gilt dies als Ereignis, das die Aufführung verhindert. Ereignisse, die die Aufführung verhindern, entbinden nicht von der Zahlung des Honorars.

Es entstehen keine Forderungen gegen den Künstler, wenn die Aufführung aus Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat ("höhere Gewalt", z.B. Krankheit, Unbefahrbarkeit der Strassen aufgrund starken Schneefalls, Verkehrsunfall, Motorschaden, etc.) ausfallen muss. Im Krankheitsfalle versucht der Künstler, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen gleichwertigen Ersatz zu finden.

Konventionalstrafen aus Vertragsverletzungen werden beidseitig auf eine Höchstgrenze in Höhe der Gage begrenzt.

§5 Stornierung
Eine Vertragsstornierung ist für den Auftraggeber bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei, danach unter Berechnung von 25% der Gage möglich. Bei Stornierungen ab 2 Tage vor dem vereinbarten Termin wird die halbe Gage fällig. Storniert der Vertragspartner, wenn sich der Künstler auftrittsbereit vor Ort bzw. unmittelbar auf dem Weg dorthin befindet, wird die gesamte Gage fällig (siehe Punkt 3).

§6 Salvatorische Klausel
Beide Parteien erklären sich durch Unterschrift unter dem gesonderten Vertragsformular mit den getroffenen Vereinbarungen dieser AGB einverstanden. Wird eine Klausel des unterzeichneten/mündlich geschlossenen Vertrages ungültig, so berührt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrages nicht.

§7Zusatzvereinbarungen
Eventuelle Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind dann Bestandteil dieses Vertrages. Änderungen dieses Vertrages sowie dessen Aufhebung bedürfen ebenfalls der schriftlichen Zustimmung beider Vertragspartner.

§8 Sonstiges
Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber. Grundsätzlich sind Foto- und Videoaufnahmen für private bzw. betriebsinterne Zwecke erlaubt, wenngleich das Urheberrecht der gesamten Aufführung beim Künstler liegt. Für Veröffentlichungen von Bildmaterial ist die Erlaubnis des Künstlers einzuholen. Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach.

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